Ablauf eines Prüfverfahrens

Geprüft wird die vertragsärztliche Tätigkeit im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg bei:

  • zugelassenen Ärzten,
  • ermächtigten Ärzten,
  • ermächtigten ärztlich geleiteten Einrichtungen einschließlich Hochschulambulanzen,
  • medizinischen Versorgungszentren,
  • ermächtigten psychiatrischen Institutsambulanzen,
  • ermächtigten sozialpädiatrischen Zentren,
  • ermächtigten Einrichtungen der Behindertenhilfe,
  • medizinischen Behandlungszentren,
  • Nichtvertragsärzten, die am ärztlichen Bereitschaftsdienst teilnehmen (Einzelfallanträge und Prüfung auf sonstigen Schaden),
  • Krankenhäusern im Rahmen von §§ 106 Abs. 5, 76 Abs. 1a und 39 Abs. 1a SGB V,
  • psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

(im Folgenden geschlechtsneutral „Arzt“ genannt).

Die Prüfung findet dabei grundsätzlich auf der Ebene der Hauptbetriebsstättennummer (HBSNR) statt und beinhaltet sowohl Leistungen im kollektivvertraglichen als auch im selektivvertraglichen Bereich.