Prüfbereich Heilmittel

Eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit der ärztlichen Verordnungsweise für Heilmittel erfolgt

  • bei Überschreitung des Richtgrößenvolumens nach § 84 SGB V (bis Ende des Verordnungsjahrs 2016)
  • bei Überschreitung des Richtwertvolumens (ab 2017)
  • nach Durchschnittswerten
  • aufgrund von zufälligen Stichproben (bis Ende des Verordnungsjahrs 2016)
  • bei Verordnungen im Einzelfall
  • bei Verordnungen im Bereich des Sonstigen Schadens (§ 48 BMV-Ä)