Substanzwechsel

Die Konstanz der Knochendichte ist ein realistisches Ziel einer medikamentösen Osteoporosetherapie (in den Zulassungsstudien werden in der Regel Knochendichtezunahmen zwischen drei und acht Prozent in den ersten drei Jahren der Behandlung beobachtet). Trotz konstanter oder sogar leicht abfallender Knochendichte unter einem Bisphosphonat sinkt das Frakturrisiko über den üblichen dreijährigen Therapiezeitraum.

Dennoch ist eine Fraktur trotz Therapie kein zwingender Grund für einen Substanzwechsel bei einer neu initiierten oder erst ein bis zwei Jahre laufenden und gut verträglichen medikamentösen Osteoporosebehandlung ohne relevante Abnahme der Knochendichte.

Nimmt die Knochendichte unter einer gut verträglichen Behandlung nach ein bis zwei Jahren an der LWS oder im Gesamtfemurbereich signifikant um mehr als fünf Prozent des DXA-Absolutwerts in g/cm² pro Jahr ab (sogenannte progrediente Osteoporose) oder treten mindestens zwei Frakturen ohne relevantes Trauma (ausgenommen Hand-, Fuß-, und Gesichtsfrakturen) auf, ist zunächst

  • die Zuverlässigkeit der Knochendichteverlaufsmessung (Gerätewechsel,Lagerungsfehler?)
  • die Diagnose primäre Osteoporose die Zuverlässigkeit der Knochendichteverlaufsmessung (Gerätewechsel, Lagerungsfehler)

Treten nach (nicht während) 18-monatiger konsequenter Behandlung mit einem Bisphosphonat oder einem anderen Antiosteoporotikum einschließlich Basistherapie mindestens zwei Osteoporose-assoziierte Knochenbrüche auf, kann nach Überprüfung (und gegebenenfalls Beseitigung) eventueller Sturzrisiken (neurologisch bedingte Stürze, Einnahme von Tranquillantien, Sehfehler) ein Substanzwechsel zweckmäßig sein. Grundsätzlich erscheint der Wechsel auf ein Präparat mit anderem Wirkmechanismus sinnvoll.

Eine Parathormon-Therapie kann insbesondere bei der Glukokortikoid-induzierten Osteoporose erwogen werden, wenn trotz ein- bis zweijähriger Behandlung mit einem antiresorptiven Präparat eine Progredienz der Osteoporose vorliegt.

Die Gründe für die Notwendigkeit eines Substanzwechsels sind nachvollziehbar zu dokumentieren.