Wirtschaftlichkeitsprüfung der vertragsärztlichen Versorgung in Baden-Württemberg
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Im Bereich der solidarisch finanzierten gesetzlichen Krankenversicherung gilt der Grundsatz der wirtschaftlichen Mittelverwendung. Konkretisiert wird dieser für die ambulante ärztliche Versorgung durch die in § 106 SGB V geregelte Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen über die daran beteiligten Institutionen, deren Legitimation sowie zu den inhaltlichen und verfahrensrechtlichen Grundlagen in Baden-Württemberg.
Als Hilfestellung für die praktische Umsetzung des Wirtschaftlichkeitsgebots in einzelnen Indikationen, finden Sie darüber hinaus konkrete Hinweise zur wirtschaftlichen Verordnungsweise von Arznei-, Verband- und Heilmitteln. Zur gezielten Information haben wir diese thematisch für Ihre Fachgruppe zusammengestellt.
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Die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots in der vertragsärztlichen Versorgung wird durch eine Arbeitsgemeinschaft der KV BW und den Landesverbänden der Krankenkassen in Baden-Württemberg sichergestellt.
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Die Wirtschaftlichkeitsprüfung umfasst alle ambulant erbrachten bzw. veranlassten ärztlichen Leistungen.
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Konkrete Hinweise für eine wirtschaftliche Verordnungsweise sind für jede Fachgruppe zusammengestellt.