Androgene

Die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung beschränkt sich bezüglich der Wirkstoffgruppe der Androgene auf den indikationsgerechten Einsatz der zugelassenen Arzneimittel.

So ist eine Testosteronersatztherapie nur bei einem nachgewiesenen (hyper- oder hypogonadotropen) Hypogonadismus und nach vorherigem Ausschluss anderer Ursachen, die der Symptomatik zugrunde liegen können, zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig. Hierbei muss der Testosteronmangel durch zwei voneinander unabhängigen, morgendlichen Bestimmungen des Testosterons im Blut bestätigt werden. Darüberhinaus müssen eindeutige klinische Symptome eines Testosteronmangels vorliegen. 
Quelle: Fachinformationen Testosteronhaltiger Fertigarzneimittel