Prüfbereich Arznei-und Verbandmittel

Eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit der ärztlichen Verordnungsweise für Arznei- und Verbandmittel erfolgt

  • bei Überschreitung des Richtgrößenvolumens nach § 84 SGB V (bis Ende des Verordnungsjahres 2016)
  • bei Überschreitung des Richtwertvolumens (ab Verordnungsjahr 2017)
  • bei Verordnungen im Einzelfall
  • bei Verordnungen im Bereich des Sonstigen Schadens (§ 48 BMV-Ä) 
  • anhand von Durchschnittswerten