Diagnose und Indikationsstellung

Diagnose und Differentialdiagnose
Voraussetzung der Indikationsstellung zur spezifischen Therapie einer Demenz ist der Ausschluss und ggf. die Therapie krankhafter Zustände, die ebenfalls zu einer dementiellen Symptomatik führen können wie z. B. entzündliche oder tumoröse Hirnerkrankungen sowie internistischen Erkrankungen wie  Hypothyreose, Diabetes mellitus, etc..

Um Erkrankungen auszuschließen, die mit einer vergleichbaren Symptomatik einhergehen können, sollten Personen mit Demenzverdacht im primärmedizinischen Versorgungsumfeld eine Blutuntersuchung einschließlich der Bestimmung von Elektrolyten, Blutzucker, Nieren und Leberfunktionswerten erhalten. Darüber hinaus werden die Schilddrüsenfunktionswerte und der Vitamin B12-Spiegel bestimmt. Routinemäßig ist zudem ein EKG zu erstellen, um bspw. Arrhythmien als Risikofaktoren für einen Schlaganfall auszuschließen.

Bei dem Verdacht einer Demenz ist insbesondere bei unter 65 Jährigen eine weitergehenden Diagnostik ggf. mit einer stationären Liquorpunktion angezeigt.

Von zahlreichen Arzneimittelgruppen ist bekannt, dass sie die Demenzsymptomatik verschlimmern können. Daher ist bei Personen mit dementieller Symptomatik ein ausführlicher Medikationscheck durchzuführen. Zu diesen Arzneimittelgruppen zählen beispielsweise: Antidepressiva mit anticholinerger Wirkkomponente (wie z.B. Amitriptylin), Antiemetika oder Sedativa wie Dimenhydrinat oder Diphenhydramin, Spasmolytika wie Oxybutynin, Trospium, Butylscopolamin, Parkinsonmittel wie Biperiden, Metixen und Trihexyphenidyl, anticholinerg wirkende Antipsychotika wie Fluspirilen etc. Arzneimittel mit anticholinerger Wirkkomponente sollten möglichst durch andere Arzneistoffe ersetzt werden oder – wenn dies nicht möglich ist – in ihrer Dosierung angepasst werden.

Auch der langjährige Gebrauch von Benzodiazepinen scheint das Risiko für eine Demenz zu erhöhen. Erste Maßnahme bei Feststellung dementieller Symptome sollte daher eine ausschleichende Absetzbehandlung benzodiazepinhaltiger Arzneimittel sein.

Die antidementive Behandlung einer vaskulären Demenz ist nur sinnvoll im Rahmen einer qualifizierten Therapie der Grunderkrankungen wie Herzinsuffizienz, Herzrhythmusstörungen, Hypertonie oder Diabetes mellitus.

Indikationsstellung zur Arzneimitteltherapie
Eine Behandlungsindikation besteht grundsätzlich nach bestätigter Diagnosestellung nach ICD10. Die Kernsymptome der Erkrankung müssen dabei seit mindestens 6 Monaten bestehen. Grundlage ist eine eingehende ärztliche Untersuchung des internistischen und neuropsychologischen Erscheinungsbildes.

Zur Diagnosesicherung und vor der Verordnung von Antidementiva zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung sind psychometrische Leistungstests durchzuführen. Als psychometrisches Instrument zur Basisdiagnose einer Demenzerkrankung kann z.B. der Mini-Mental-State-Test (MMST) und ggf. der  DemTec eingesetzt werden. Anhand der psychometrischen Testergebnisse kann eine erste Schweregradeinteilung der Demenzerkrankung erfolgen:

  • MMST 20 bis 26 Punkte: leichte Demenz 
  • MMST 10 bis 19 Punkte: moderate/mittelschwere Demenz
  • MMST weniger als 10 Punkte: schwere Demenz

Wenn die Diagnose bzw. die  Differenzialdiagnose der Demenz unsicher bleibt oder unklar ist, ob neben der Demenz auch eine (starke) Depression besteht, bzw. das Krankheitsgeschehen ungewöhnlich schnell voranschreitet oder andere Krankheitssymptome hinzukommen, bedarf es einer fachärztlichen Mitbetreuung  (Psychiatrie /  Neurologie).

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