2. Bestimmung des Schweregrades

Zur Schweregradbestimmung stehen etablierte Verfahren zur Verfügung. Die gängigsten sind

  • die Abschätzung der betroffenen Körperoberfläche in Prozent mittels BSA (Body Surface Area)
  • die Bestimmung des Schweregrades mittels PASI (Psoriasis Area and Severity Index) oder
  • PGA (Physician’s Global Assessment)
  • der DLQI (Dermatology Life Quality Index) zur Ermittlung der hautbezogenen Lebensqualität

Eine standardisierte Erfassung dieser Indizes dient neben der Einschätzung des Schweregrades auch der Verlaufskontrolle einer topischen und insbesondere einer systemischen Therapie.
Die Deutsche Gesellschaft für Dermatologie stellt zur Bestimmung des Schweregrades als Online-Service einen PASI Rechner zur Verfügung.

Abb.1: Schweregradeinteilung der Psoriasis vulgaris 

Bei Vorliegen folgender Kriterien wird in der S3- Leitlinie der AWMF eine leichte Psoriasis als mittelschwere bis schwere Psoriasis eingeordnet („Upgrade- Kriterien“) 

  • ausgeprägte Erkrankung von sichtbaren Hautarealen oder der Kopfhaut
  • Erkrankung des Genitalbereiches oder der Handflächen bzw. Fußsohlen
  • Onycholyse oder Onychodystrophie von mindestens zwei Fingernägeln
  • Jucken und damit einhergehendes Kratzen
  • Vorliegen therapieresistenter Plaques