5.2 Systemische Therapie

5.2.1.    Konventionelle Systemtherapie (Arzneimittel in alphabetischer Folge)

Bei Patientinnen und Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Psoriasis vulgaris wird laut der deutschen S3- Leitlinie ergänzend zu einer topischen Therapie, die Einleitung einer systemischen Therapie empfohlen. Dabei sollen initial konventionelle systemische Immuntherapeutika eingesetzt werden. Dazu gehören die Immunsuppressiva Acitretin, Ciclosporin, Dimethylfumarat/Fumarsäureester und Methotrexat.
 

5.2.1.1    Acitretin 
               (Neotigason®, Acicutan®)

Das Vitamin A- Analogon Acitretin wird auf Grund von risikoärmeren Behandlungsalternativen nicht mehr als Therapieoption empfohlen, kann aber bei kontraindizierter immunsuppressiver Therapie eine wichtige Alternative darstellen. Es ist zugelassen zur Behandlung von großflächigen und schweren therapierefraktären Formen der Psoriasis sowie der Psoriasis pustulosa an Händen und Füßen.
Wegen der ausgeprägten Teratogenität soll bei Frauen im gebärfähigen Alter sowie Männern  eine Kombination von hormonellen Kontrazeptiva und kontrazeptiven Barrieremethoden Anwendung finden. Eine strikte Empfängnisverhütung soll vier Wochen vor der Behandlung mit Acitretin begonnen und während der Behandlung sowie bis zu drei Jahre nach Therapieende fortgesetzt werden. Weitere Kontraindikationen sind schwere Nieren- oder Leberfunktionsstörungen sowie eine Hyperlipidämie. Patienten mit Diabetes, Alkoholabhängigkeit, Adipositas sowie kardiovaskulären Risikofaktoren sind als Hochrisikopatienten zu betrachten und müssen engmaschig klinisch und laborchemisch überwacht werden. Häufige Nebenwirkungen sind Kopfschmerzen sowie trockene Haut und Schleimhäute (Näheres siehe Fachinformation).
 

5.2.1.2    Ciclosporin A 
               (Sandimmun®, Generika)

Ciclosporin ist zugelassen zur Behandlung einer schweren Psoriasis von Patienten, bei denen eine herkömmliche Therapie nicht geeignet oder wirksam ist. CSA führt zu einem raschen Rückgang von Juckreiz, weswegen es zur kurzfristigen Intervention bei stark juckenden Verlaufsformen der Psoriasis oder bei Mischformen mit einer atopischen Dermatitis in Frage kommt. Bei einer Langzeittherapie, spätestens nach ein bis zwei Jahren, ist vor allem wegen der Nephrotoxizität und der Blutdruckerhöhung und eines erhöhten Malignomrisikos die Indikation zur Fortsetzung der Therapie kritisch zu überprüfen. Absolute Kontraindikationen für eine Therapie mit Ciclosporin sind die Einnahme von Johanniskraut sowie von Arzneimitteln, die Substrate des Multidrug-Efflux-Transporter P-Glycoprotein oder organischer anionionentransportierender Polypeptide (OATP) sind und für die erhöhte Plasmakonzentrationen mit und/oder lebensbedrohlichen Ereignissen verbunden sind, z.B. Bosentan, Dabigatran-Etexilat und Aliskiren.

Ciclosporin wurde in bisherigen Versionen der Leitlinie als Therapieoption für Patienten mit Psoriasis und Kinderwunsch bzw. während der Schwangerschaft empfohlen. In Anbetracht von therapeutischen Alternativen mit einem besseren Sicherheitsprofil und einer Anwendbar-keit während der Stillzeit wird Ciclosporin (kontraindiziert während der Stillzeit) nicht mehr als präferierte Therapieoption in dieser Behandlungssituation gesehen.
 

5.2.1.3    Dimethylfumarat/ Fumarsäureester 
               (Skilarence®, Fumaderm®)

Fumarsäureester (Gemische aus Fumarsäuredimethylester und Fumarsäuremonoethylester) sind zugelassen für die Behandlung der mittelschweren bis schweren Formen der Psoriasis vulgaris und eignen sich insbesondere für die Langzeittherapie. Für die Psoriasisarthropathie besteht keine Zulassung. Der Wirkeintritt erfolgt langsam innerhalb von 20-24 Wochen. Aus Gründen der Verträglichkeit wird für beide Präparate eine schrittweise Dosissteigerung, be-ginnend mit 30 mg/d bis zur möglichen Höchstdosis von 720mg/d empfohlen. Für Dimethyl-fumarat als Einstoffpräparat (Skilarence®) konnte in der Nutzenbewertung nach § 35a SGB V durch den Gemeinsamen Bundesausschuss aufgrund fehlender direkter oder indirekter Vergleichsstudien der Zusatznutzen bei mittelschwerer bis schwerer Psoriasis vulgaris zwar nicht belegt werden, jedoch wurde durch die eingereichte BRIDGE-Studie erstmals ausrei-chend valide dargestellt, dass Dimethylfumarat und Fumarsäureester bei mittelschwerer bis schwerer Psoriasis vulgaris eine Wirksamkeit besitzen. Gastrointestinale Symptome und Flush- Symptome sind häufige Nebenwirkungen. Wegen des Risikos einer Lymphopenie sind regelmäßige Laborkontrollen empfohlen (Einzelheiten s. FI). Absolute Kontraindikationen für eine Therapie mit Fumarsäureestern bzw. Dimethylfumarat stellen schwere Erkrankungen des Gastrointestinaltraktes sowie schwere Leber- oder Nierenfunktionsstörungen dar. Es lie-gen keine Daten über die Auswirkungen von Dimethylfumarat auf die weibliche Fruchtbarkeit vor. Es ist nicht bekannt, ob Fumarate oder ihre Metaboliten mit der Muttermilch ausgeschie-den werden, daher ist die Verwendung von Fumaraten während des Stillens kontraindiziert und sollte auch aufgrund der geringen Datenlage während der Schwangerschaft unterbleiben.
 

5.2.1.4    Methotrexat 
               (Lantarel®, Generika)

Methotrexat (MTX) ist zugelassen zur Behandlung von schweren Formen der Psoriasis vulga-ris, insbesondere vom Plaque- Typ und der Psoriasisarthropatie, die mit einer konventionellen Therapie nicht ausreichend behandelbar sind. Es ist Mittel der Wahl, insbesondere wenn ein rascher Wirkeintritt notwendig ist. Vor einer Behandlung ist der Patient über die potenziellen hepatotoxischen Risiken sowie die Teratogenität des Wirkstoffs aufzuklären (s.a. Kap.6). Eine Schwangerschaft sollte während der Behandlung von Frauen und Männern mit Methotrexat sowie mindestens sechs Monate nach Absetzen des Medikamentes sicher verhütet werden. In diesem Zeitraum sollten Männer auch keinen Samen spenden.
Absolute Kontraindikationen für eine Methotrexattherapie stellen schwere und/oder bestehende aktive Infektionen, Stomatitiden oder Ulzera des Magen-Darm-Trakts, schwere Nierenfunktionsstörungen, ausgeprägte Leberfunktionseinschränkungen, vorbestehende Erkrankungen des blutbildenden Systems, Immundefizienz, erhöhter Alkoholkonsum, alkoholbeding-te Lebererkrankung oder andere chronische Lebererkrankungen dar. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte/ BfArM stellt auf seiner Internetseite behördlich beauftragtes Schulungsmaterial („Blaue Handbriefe“) für Ärzte und Patienten, unter anderem für die Therapie mit Methotrexat, zur Verfügung.
 

5.2.2    Biologikatherapie und „Small Molecules“  (Arzneimittel in alphabetischer Reihenfolge)

Der Einsatz von kostenintensiven Biologika und Small Molecules im First-Line-Status ist nur dann gerechtfertigt, wenn konventionelle System-Therapeutika keinen ausreichenden Therapierfolg gezeigt haben, oder diese unverträglich oder kontraindiziert sind. Ebenso wenn eine konventionelle Systemtherapie keine relevante Erreichung der Therapieziele bei schwerst-betroffenen Patienten erwarten lässt. Gemäß den allgemeinen Grundsätzen des wirtschaftli-chen Verordnens sollte immer das preiswertere Präparat – in diesem Fall konventionelle systemische Immuntherapeutika - eingesetzt werden, wenn der gleiche Nutzen bei gleichem Risikopotenzial zu erwarten ist.
Neben Apremilast als Vertreter der „Small Molecules“ stehen TNF-α- Blocker und Interleukin- Inhibitoren (zum Teil auch als Biosimilar) zur Verfügung. Zu beachten ist weiterhin, ob eine Zulassung als First- oder Second- Line- Medikament oder auch für eventuell vorliegende Komorbiditäten besteht. Näheres ist der entsprechenden Fachinformation zu entnehmen. Ist im Vorfeld der Therapie der Ausschluss einer Tuberkulose gefordert, sollte dies mittels Interferon- Gamma- Release- Assay (IGRA) und Röntgen Thorax erfolgen. Hinweise im Text zur Zulassung als First- line Therapie beziehen sich ausschließlich auf die Indikation Psoriasis. Das Verfahren der Frühen Nutzenbewertung (FNB) umfasst lediglich Wirkstoffe, die seit 2011 zugelassen wurden, nicht den zuvor bereits zugelassenen „Bestandsmarkt“. Die sog. zweckmässige Vergleichstherapie (ZVT) umfasst nachfolgend alle im GBA- Beschluss aufgeführten Wirkstoffe oder sonstige therapeutische Maßnahmen. Wirkstoffe, für die der pharmazeutische Unternehmer im Rahmen der FNB Daten vorgelegt hat, sind durch Fettdruck hervorgehoben.
Bei der Beurteilung des Therapieansprechens ist die unterschiedliche Dauer der Induktionsphase zu beachten. Für schnell wirkende Medikamente (z.B. Secukinumab) sollte die Überprüfung des Erreichens von Therapiezielen am Ende der Induktionstherapie nach zehn Wochen, bei Medikamenten mit langsam einsetzender Wirkung (z.B. Etanercept oder Fumarsäu-reester) nach 16 bis 24 Wochen erfolgen. Wird nach der Induktionsphase keine mindestens 50-prozentige Reduktion des PASI -Scores erreicht, sollte eine individuelle Therapieoptimierung durch Dosissteigerung, Einleitung einer Kombinationstherapie oder auch durch das Umsetzen auf ein anderes Medikament stattfinden. In Bezug auf die Lebensqualität kann der DLQI zur Definition von Therapiezielen herangezogen werden. Anzustreben ist unter der Therapie möglichst ein DLQI von 0 oder 1, der anzeigt, dass keine Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die Hauterkrankung (mehr) vorliegt. Bei einem DLQI > 5 bei einem 50 ≤ PASI < 75 sollte ebenfalls eine individuelle Therapieoptimierung stattfinden. Die Beurteilung des Therapieansprechens ist patientenindividuell zu dokumentieren.
 

5.2.2.1    Adalilumab 
               (Humira®, Amgevita®, Hukyndra®, Hulio®, Hyrimoz®, Idacio®,
               Imraldi®, Yuflyma®)

  • Pharmakologische Wirkweise
    TNF-α- Blocker.Adalimumab bindet spezifisch an TNF und neutralisiert dessen biologische Funktion
     
  • Indikation/ Zulassung
    Adalilumab ist zugelassen zur Behandlung der mittelschweren bis schweren chronischen Plaque-Psoriasis bei erwachsenen Patienten, die für eine systemische Therapie in Frage kommen.
    Außerdem zur Behandlung der aktiven und progressiven Psoriasis-Arthritis (Arthritis psoriatica) bei Erwachsenen, die nur unzureichend auf eine vorherige Basistherapie angesprochen haben. Weitere Indikationen sind M.Crohn, Colitis ulcerosa, Uveitis u.a.
     
  • First-Line Zulassung
    Ja
     
  • Frühe Nutzenbewertung
    „Bestandsmarkt“, daher keine FNB
     
  • Bundesweite Praxisbesonderheit
    Nein
     
  •  Relevante Nebenwirkungen/ empfohlene Maßnahmen
    Auftreten und Reaktivierung von Infektionen. Reaktionen an den Injektionsorten. Kopfschmerzen. Muskeloskelettale Schmerzen (Näheres siehe Fachinformation) Ausschluss von Malignomen der Haut, aktiver Infektionen einschließlich einer Tuberkulose Prüfung des Impfstatus (keine Lebendimpfung) Sichere Kontrazeption für mindestens 5 Monate nach letzter Gabe von Adalilumab
     

5.2.2.2    Apremilast 
               (Otezla®)

  • Pharmakologische Wirkweise
    Niedermolekularer Phosphodiesterase 4- Inhibitor. Moduliert pro- und antinflammatorische Mediatoren
     
  • Indikation/ Zulassung
    Behandlung der mittelschweren bis schweren chronischen Plaque-Psoriasis bei erwachsenen Patienten, die auf eine andere systemische Therapie, wie Ciclosporin oder Methotrexat oder Psoralen in Kombination mit UVA-Licht (PUVA), nicht angesprochen haben oder bei denen eine solche Therapie kontraindiziert ist oder die diese nicht vertragen haben. 
    Behandlung der aktiven Psoriasis-Arthritis (PsA) allein oder in Kombination mit krank-heitsmodifizierenden antirheumatischen Arzneimitteln (DMARDs) bei erwachsenen Patienten, die auf eine vorangegangene DMARD-Therapie unzureichend angesprochen oder diese nicht vertragen haben
     
  • First-Line Zulassung
    Nein
     
  • Frühe Nutzenbewertung (06.08.2015)
    Laut Beschluss des GBA ist gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie mit Adalimumab oder Infliximab oder Ustekinumab für die Behandlung von erwachsenen Patienten mit mittelschwerer bis schwerer chronischen Plaque-Psoriasis, die auf eine andere systemische Therapie, wie Ciclosporin oder Methotrexat oder Psoralen in Kombination mit UVA-Licht (PUVA), nicht angesprochen haben oder bei denen eine solche Therapie kontraindiziert ist oder die diese nicht vertragen haben ein Zusatznutzen nicht belegt. (https://www.g-ba.de/downloads/39-261-2304/2015-08-06_AM-RL-XII_Apremilast_2015-02-15-D-151_BAnz.pdf)
     
  • Bundesweite Praxisbesonderheit
    Nein
     
  • Relevante Nebenwirkungen/ empfohlene Maßnahmen
    Gastrointestinale Störungen (Durchfall, Übelkeit, Gewichtsabnahme).
    Erhöhtes Risiko für psychiatrische Erkrankungen, wie Schlaflosigkeit und Depression. Per Rote-Hand-Brief wies der Anbieter im Herbst 2016 darauf hin, dass die Erfahrungen aus klinischen Studien und nach Markteinführung für einen kausalen Zusammen-hang zwischen Apremilast und Suizidgedanken oder -verhalten sprechen.
    Infektionen der oberen Atemwege.
    Ausschluss von Malignomen der Haut sowie aktiver und chronischer Infektionen
    Sichere Kontrazeption bis mindestens 4 Wochen nach Beendigung der Therapie
    Gewichtskontrolle
     

5.2.2.3    Bimekizumab 
               (Bimzelx®) 

  • Pharmakologische Wirkweise
    Interleukin 17- Inhibition
     
  • Indikation/ Zulassung
    Behandlung erwachsener Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis, die für eine systemische Therapie infrage kommen.
    Allein oder in Kombination mit Methotrexat zur Behandlung erwachsener Patienten mit aktiver Psoriasis-Arthritis, die auf ein oder mehrere krankheitsmodifizierende Antirheumatika (diseasemodifying antirheumatic drugs, DMARDs) unzureichend angesprochen oder diese nicht vertragen haben. 
     
  • First-Line Zulassung
    Ja
     
  • Frühe Nutzenbewertung (03.03.2022)
    a)    Erwachsene mit mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis, für die im Rahmen einer erstmaligen systemischen Therapie eine konventionelle Therapie nicht infrage kommt 
    Zweckmäßige Vergleichstherapie: Adalimumab oder Guselkumab oder Ixekizumab oder Secukinumab Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Bimekizumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie (Secukinumab bzw. Adalimumab): Hinweis für einen geringen Zusatznutzen

    b)    Erwachsene mit mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis, die auf eine systemische Therapie unzureichend angesprochen oder diese nicht vertragen haben Zweckmäßige Vergleichstherapie: Adalimumab oder Brodalumab oder Guselkumab oder Infliximab oder Ixekizumab oder Risankizumab oder Secukinumab oder Ustekinumab Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Bimekizumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie (Secukinumab bzw. Adalimumab): Hinweis für einen geringen Zusatznutzen
    https://www.g-ba.de/downloads/39-261-5311/2022-03-03_AM-RL-XII_Bimekizumab_D-719_BAnz.pdf
     
  • Bundesweite Praxisbesonderheit (ab 15.09.2022)
    Ja
    (https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/arzneimittel/amnog_praxisbesonderheiten/21095pb20220915.pdf)
     
  • Relevante Nebenwirkungen/ empfohlene Maßnahmen
    Infektionen der Atemwege, orale Candidose, Herpesinfektionen, Konjunctivitis, entzündliche Darmerkrankungen, Kopfschmerzen, Fatigue, Reaktionen an der Injektionsstelle
    Patienten, die Bimekizumab erhalten müssen vor Beginn der Behandlung auf das Vorliegen einer Tuberkulose intersucht und während der Behandlung auf Anzeichen einer aktiven Tbc überwacht werden.
    Überprüfung des Impfstatus (keine gleichzeitige Verabreichung von Lebendimpfstoffen).

Bimekizumab wird bei Patienten mit entzündlichen Darmerkrankungen nicht empfohlen
Sichere Kontrazeption für mindestens 17 Wochen nach Beendigung der Therapie
 

5.2.2.4    Brodalumab 
               (Kyntheum®)

  • Pharmakologische Wirkweise
    Interleukin 17- Inhibition
     
  • Indikation/ Zulassung
    Behandlung von mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis bei erwachsenen Patienten, für die eine systemische Therapie in Frage kommt.
     
  • First-Line Zulassung
    Ja
     
  • Frühe Nutzenbewertung (01.03.2018)
    https://www.g-ba.de/downloads/39-261-3245/2018-03-01_AM-RL-XII_Brodalumab_D-309_BAnz.pdf

    a)    Behandlung von mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis bei erwachsenen Patienten, für die eine systemische Therapie in Frage kommt gegenüber einer zweckmäßigen Vergleichstherapie mit Fumarsäureester oder Ciclosporin oder Methotrexat oder Phototherapie oder Secukinumab.
    Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber Fumarsäureester:
    Ein Zusatznutzen ist nicht belegt (keine relevanten Daten vorliegend)

    b)    Behandlung von erwachsenen Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis, die auf andere systemische Therapien einschließlich Ciclosporin, Methotrexat oder orale PUVA2 (Psoralen und Ultraviolett A-Licht) nur unzureichend angesprochen haben oder bei denen eine Kontraindikation oder Unverträglichkeit gegenüber solchen Therapien vorliegt, ist gegenüber einer zweckmäßigen Vergleichstherapie mit Adalimumab oder Infliximab oder Secukinumab oder Ustekinumab
    Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber Ustekinumab:
    Hinweis auf einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen.
     
  • Bundesweite Praxisbesonderheit (ab 01.09.2018)
    Ja
    https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/arzneimittel/amnog_praxisbesonderheiten/17047pb20180901.pdf
     
  • Relevante Nebenwirkungen/ empfohlene Maßnahmen
    -    Suizidales Verhalten
    -    Erhöhtes Infektionsrisiko
    -    Ausschluss von Malignomen der Haut, aktiver Infektionen einschließlich einer Tuberkulose 
    -    Prüfung des Impfstatus (keine Lebendimpfung)
    -    Bei Patienten mit entzündlichen Darmerkrankungen nicht empfohlen
    -    Sichere Kontrazeption für mindestens 12 Wochen nach Beendigung der Therapie
     

5.2.2.5    Certolizumab pegol 
               (Cimzia®)

  • Pharmakologische Wirkweise
    TNF- α- Blocker
     
  • Indikation/ Zulassung
    Behandlung mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis bei Erwachsenen, für die eine systemische Therapie in Frage kommt.
    Behandlung der Psoriasis-Arthritis (in Kombination mit Methotrexat, wenn das vorherige Ansprechen auf eine Therapie mit DMARDS ungenügend war. In Fällen von Unverträglichkeit gegenüber Methotrexat oder wenn die Fortsetzung der Behandlung mit Methotrexat ungeeignet ist, kann Cimzia als Monotherapie verabreicht werden
     
  • First-Line Zulassung
    Ja
     
  • Frühe Nutzenbewertung
    „Bestandsmarkt“, daher keine FNB
     
  • Bundesweite Praxisbesonderheit
    Nein
     
  • Relevante Nebenwirkungen
    -    Erhöhtes Infektionsrisiko
    -    Reaktivierung latenter Infektionen (vor Beginn einer Therapie Untersuchung auf aktive oder latente Tb oder einer HBV-Infektion)
    -    Verschlechterung einer bestehenden Herzinsuffizienz (bei HI NYHA III/ IV kontraindiziert)
    -    Erhöhte Rate von Neoplasien
    -    Ausschluss von Malignomen der Haut, aktiver Infektionen einschließlich einer Tuberkulose 
    -    Prüfung des Impfstatus (keine Lebendimpfung)
    -    Beratung bez. Kontrazeption s. Kap. 6
     

5.2.2.6 Deucravacitinib
            (Sotyktu®)

  • Pharmakologische Wirkweise
    Deucravacitinib hemmt selektiv die Tyrosinkinase 2 (TYK2 gehört zur JAK-Familie). TYK2 vermittelt die Signaltransduktion von Interleukin-23 (IL-23), Interleukin-12 (IL-12) und Typ-I-Interferonen (IFN). Deucravacitinib hemmt die Freisetzung von proinflammatorischen Zytokinen und Chemokinen.
     
  • Indikation/ Zulassung
    Seit März 2023 zugelassen zur Behandlung Erwachsener mit mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis, die für eine systemische Therapie infrage kommen.
     
  • First-Line Zulassung
    Ja
     
  • Frühe Nutzenbewertung (Beschluss vom 05.10.2023)
    a)    Erwachsene mit mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis, die im Rahmen einer erstmaligen systemischen Therapie nicht für eine konventionelle Therapie in Frage kommen. ZVT: Adalimumab oder Bimekizumab oder Guselkumab oder Ixekizumab oder Secukinumab.
    Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Deucravacitinib: Ein Zusatznutzen ist nicht belegt. 

    b)    Erwachsene mit mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis, die auf eine systemische Therapie unzureichend angesprochen oder diese nicht vertragen haben.
     ZVT: Adalimumab oder Bimekizumab oder Brodalumab oder Guselkumab oder Infliximab oder Ixekizumab oder Risankizumab oder Secukinumab oder Ustekinumab. Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Deucravacitinib: Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
     
  • Bundesweite Praxisbesonderheit
    Nein
     
  • Relevante Nebenwirkungen/ empfohlene Maßnahmen
    -    Erhöhtes Infektionsrisiko
    -    Reaktivierung latenter Infektionen (z.B. Tb)
    -    Ausschluss aktiver Infektionen einschließlich einer Tuberkulose
    -    Bösartige Erkrankungen
    In klinischen Studien zu Deucravacitinib wurden bösartige Erkrankungen, einschließlich Lymphome und nicht-melanozytärer Hautkrebs (NMSC), beobachtet.
    Es liegen nur begrenzte klinische Daten für die Beurteilung eines potenziellen Zusammenhangs zwischen der Exposition gegenüber Deucravacitinib und der Ent-stehung von bösartigen Erkrankungen vor. Derzeit werden Untersuchungen zur Langzeitsicherheit durchgeführt
    -    Prüfung des Impfstatus (keine Lebendimpfung)
    -    Aus Vorsichtsgründen soll eine Anwendung von Deucravacitinib während der Schwangerschaft vermieden werden. 

Die Risiken und der Nutzen einer Deucravacitinib-Behandlung sollten vor Einleitung der Therapie bei Patienten abgewogen werden.
 

5.2.2.7    Etanercept 
               (Enbrel®, Benepali®, Erelzi®, Nepexto®)

  • Pharmakologische Wirkweise
    TNF- α- Blocker
     
  • Indikation/ Zulassung
    Behandlung Erwachsener mit mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis, die auf eine andere systemische Therapie wie Ciclosporin, Methotrexat oder Psoralen und UVA-Licht (PUVA) nicht angesprochen haben oder bei denen eine Kontraindikation oder Unverträglichkeit einer solchen Therapie vorliegt.
    Behandlung der aktiven und progressiven Psoriasis-Arthritis bei Erwachsenen, wenn das Ansprechen auf eine vorhergehende Basistherapie unzureichend ist
     
  • First-Line Zulassung
    Nein
     
  • Frühe Nutzenbewertung
    „Bestandsmarkt“, daher keine FNB 
     
  • Bundesweite Praxisbesonderheit
    Nein
     
  • Relevante Nebenwirkungen/ empfohlene Maßnahmen
    -    Reaktionen an der Injektionsstelle
    -    Erhöhtes Infektionsrisiko
    -    Reaktivierung latenter Infektionen (Tb, Hepatitis B)
    -    Herzinsuffizienz
    -    Malignome
    -    Ausschluss von Malignomen der Haut, aktiver Infektionen einschließlich einer Tuberkulose 
    -    Prüfung des Impfstatus (keine Lebendimpfung)
    -    Sichere Kontrazeption für 3 Wochen nach Beendigung der Therapie
     

5.2.2.8    Guselkumab
               (Tremfya®)

  • Pharmakologische Wirkweise
    Interleukin 23- Inhibition
     
  • Indikation/ Zulassung
    Behandlung erwachsener Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis, die für eine systemische Therapie in Frage kommen
    Als Monotherapie oder in Kombination mit Methotrexat (MTX) für die Behandlung der aktiven Psoriasis-Arthritis bei erwachsenen Patienten, die auf eine vorangegangene krankheitsmodifizierende antirheumatische (disease-modifying antirheumatic drug, DMARD) Therapie unzureichend angesprochen oder diese nicht vertragen haben.
     
  • First-Line Zulassung
    Ja
     
  • Frühe Nutzenbewertung (17.05.2018)
    https://www.g-ba.de/downloads/39-261-3315/2018-05-17_AM-RL-XII_Guselkumab_D-330_BAnz.pdf

    a)     Behandlung erwachsener Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis, die für eine systemische Therapie in Frage kommen gegenüber einer ZVTA mit Fumarsäureester oder Ciclosporin oder Methotrexat odet Photothera-pie oder Secukinumab: Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen

    b)     Behandlung erwachsener Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis, die auf andere systemische Therapien einschließlich Ciclosporin, Methotrexat oder orale PUVA2 (Psoralen und Ultraviolett A-Licht) nur unzureichend angesprochen haben oder bei denen eine Kontraindikation oder Unverträglichkeit gegenüber solchen Therapien vorliegt gegenüber einer ZVT mit Adalimumab oder Infliximab oder Secukinumab oder Ustekinumab: Beleg für einen beträchtlichen Zusatznutzen
     
  • Bundesweite Praxisbesonderheit (ab 01.11.2018)
    Ja
    https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/arzneimittel/amnog_praxisbesonderheiten/17069pb20181127.pdf
     
  • Relevante Nebenwirkungen/ empfohlene Maßnahmen
    -    Infektionen der oberen Atemwege
    -    Diarrhoe, Gastroenteritis
    -    Kopfschmerzen
    -    Arthralgien
    -    Reaktionen an der Injektionsstelle
    -    Transaminasenerhöhung
    -    Ausschluss von Malignomen der Haut, aktiver Infektionen einschließlich einer Tuberkulose 
    -    Prüfung des Impfstatus (keine Lebendimpfung)
    -    Sichere Kontrazeption für mindestens 12 Wochen nach Behandlung
     

5.2.2.9    Infliximab
               (Remicade®, Flixabi®, Inflectra®, Remsima®, Zessly®)

  • Pharmakologische Wirkweise
    TNF- α- Blocker
     
  • Indikation/ Zulassung
    Behandlung der mittelschweren bis schweren Psoriasis vom Plaque-Typ bei erwachsenen Patienten, die auf eine andere systemische Therapie, einschließlich Ciclosporin, Methotrexat oder PUVA, nicht angesprochen haben, bei denen eine solche Therapie kontraindiziert ist oder nicht vertragen wird.
    Behandlung der aktiven und fortschreitenden Psoriasis-Arthritis bei erwachsenen Patienten, wenn deren Ansprechen auf eine vorhergehende krankheitsmodifizierende, antirheumatische Arzneimitteltherapie (DMARD-Therapie) unzureichend gewesen ist. Infliximab sollte verabreicht werden:
    -     in Kombination mit Methotrexat
    -     oder als Monotherapie bei Patienten, die eine Unverträglichkeit gegenüber Methotrexat zeigen oder bei denen Methotrexat kontraindiziert ist.
    Außerdem M.Crohn, Colitis ulcerosa u.a.
     
  • First-Line Zulassung
    Nein
     
  • Frühe Nutzenbewertung
    „Bestandsmarkt“, daher keine FNB
     
  • Bundesweite Praxisbesonderheit
    Nein
     
  • Relevante Nebenwirkungen/ empfohlene Maßnahmen
    -    Infusionsreaktion (bis anaphylaktischer Schock)
    -    Erhöhtes Infektionsrisiko
    -    Verschlechterung einer bereits bestehenden Herzinsuffizienz (bei NYHA III/IV kontraindiziert)
    -    Autoimmunphänomene
    -    Ausschluss von Malignomen der Haut, aktiver Infektionen einschließlich einer Tuberkulose 
    -    Prüfung des Impfstatus (keine Lebendimpfung)
    -    Sichere Kontrazeption für mindestens 6 Monate nach Behandlung
     

5.2.2.10    Ixekizumab
                 (Taltz®)

  • Pharmakologische Wirkweise
    Interleukin 17- Inhibition
     
  • Indikation/ Zulassung
    Behandlung erwachsener Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis, die für eine systemische Therapie infrage kommen.
    Allein oder in Kombination mit Methotrexat für die Behandlung erwachsener Patienten mit aktiver Psoriasis-Arthritis, die unzureichend auf eine oder mehrere krankheitsmodifizierende Antirheumatika (DMARD) angesprochen oder diese nicht vertragen haben
     
  • First-Line Zulassung
    Ja
     
  • Frühe Nutzenbewertung (17.08.2017)
    https://www.g-ba.de/downloads/39-261-3036/2017-08-17_AM-RL-XII_Ixekizumab_D-275_BAnz.pdf

    a)     Behandlung von erwachsenen Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis, die für eine systemische Therapie in Frage kommen gegenüber der ZVT Fumarsäureester oder Ciclosporin oder Methotrexat oder Phototherapie: Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen

    b)     Behandlung von erwachsenen Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis, die auf andere systemische Therapien einschließlich Ciclosporin, Methotrexat oder PUVA (Psoralen und Ultraviolett A- Licht) nur unzureichend angesprochen haben, oder bei denen eine Kontraindikation oder Unverträglichkeit gegenüber solchen Therapien vorliegt gegenüber der ZVT mit Adalimumab oder Infliximab oder Ustekinumab: Hinweis auf einen geringen Zusatznutzen
     
  • Bundesweite Praxisbesonderheit (ab 01.04.2018)
    Ja
    https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/arzneimittel/amnog_praxisbesonderheiten/17010pb20180224.pdf
     
  • Relevante Nebenwirkungen/ empfohlene Maßnahmen
    -    Reaktionen an der Injektionsstelle
    -    Infektionen der oberen Atemwege
    -    Candidiasis
    -    Exacerbation/ Neuauftreten chronisch entzündlicher Darmerkrankungen
         Ausschluss aktiver Infektionen, einer Tuberkulose oder Hautmalignomen vor Beginn der Behandlung
    -    Keine Lebendimpfung während der Behandlung
    -    Sichere Kontrazeption für mindestens 10 Wochen nach Behandlung
     

5.2.2.11    Risankizumab
                 (Skyrizi®)

  • Pharmakologische Wirkweise
    Interleukin 23- Inhibition
     
  • Indikation/ Zulassung
    Behandlung erwachsener Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis, die für eine systemische Therapie infrage kommen.
    Allein oder in Kombination mit Methotrexat (MTX) zur Behandlung erwachsener Patienten mit aktiver Psoriasis-Arthritis, die auf ein oder mehrere krankheitsmodifizierende Antirheumatika (disease-modifying antirheumatic drugs, DMARDs) unzureichend angesprochen oder diese nicht vertragen haben.
     
  • First-Line Zulassung
    Ja
     
  • Frühe Nutzenbewertung (22.11.2019)
    https://www.g-ba.de/downloads/39-261-4025/2019-11-22_AM-RL-XII_Risankizumab_D-453_BAnz.pdf

    a)    Erwachsene Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis, die im Rahmen einer erstmaligen systemischen Therapie nicht für eine konventionelle Therapie in Frage kommen. Gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie mit Adalimumab oder Guselkumab oder Ixekizumab oder Secukinumab:
    Ein Zusatznutzen ist nicht belegt (keine Daten vorliegend)

    b)    Behandlung erwachsener Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis, die auf eine systemische Therapie unzureichend angesprochen oder diese nicht vertragen haben gegenüber der zweckmäßige Vergleichstherapie mit Adalimumab oder Brodalumab oder Guselkumab oder Infliximab oder Ixekizumab oder Secukinumab oder Ustekinumab: 
    Beleg für einen beträchtlichen Zusatznutzen.

     
  • Bundesweite Praxisbesonderheit (ab 01.06.2020)
    Ja
    https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/arzneimittel/amnog_praxisbesonderheiten/19037pb20200601.pdf
     
  • Relevante Nebenwirkungen/ empfohlene Maßnahmen
    -    Reaktionen an der Injektionsstelle
    -    Erhöhtes Infektionsrisiko (Atemwege, Tinea)
    -    Kopfschmerz
    -    Fatigue
    -    Ausschluss von Malignomen der Haut, aktiven Infektionen einschl. Tb vor Behandlungsbeginn
    -    Prüfung des Impfstatus (keine Lebendimpfungen)
    -    Sichere Kontrazeption bis mindestens 21 Wochen nach Beendigung der Behandlung
     

5.2.2.12    Secukinumab
                 (Cosentyx®)

  • Pharmakologische Wirkweise
    Interleukin 17- Inhibition
     
  • Indikation/ Zulassung
    Behandlung erwachsener Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis, die für eine systemische Therapie in Frage kommen.
    Allein oder in Kombination mit Methotrexat (MTX) für die Behandlung erwachsener Patienten mit aktiver Psoriasis-Arthritis, wenn das Ansprechen auf eine vorhergehende Therapie mit krankheitsmodifizierenden Antirheumatika (DMARD) unzureichend gewesen ist u.a.
     
  • First-Line Zulassung
    Ja
     
  • Frühe Nutzenbewertung (17.08.2017 Neubewertung auf Grund neuer wissenschaftli-cher Erkenntnisse)
    https://www.g-ba.de/downloads/39-261-3037/2017-08-17_AM-RL-XII_Secukinumab_D-276_BAnz.pdf

    a)    Behandlung von erwachsenen Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis, die für eine systemische Therapie in Frage kommen gegenüber der ZVT mit Fumarsäureester oder Ciclosporin oder Methotrexat oder Phototherapie: Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen

    b)    GBA- Beschluss vom 27.11.2015
    https://www.g-ba.de/downloads/39-261-2381/2015-11-27_AM-RL-XII_Secukinumab_2015-06-01-D167_BAnz.pdf

    Behandlung von erwachsenen Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis, die auf andere systemische Therapien einschließlich Ciclosporin, Methotrexat oder PUVA (Psoralen und Ultraviolett A- Licht) nur unzureichend angesprochen haben, oder bei denen eine Kontraindikation oder Unverträglichkeit gegenüber solchen Therapien vorliegt gegenüber der ZVT mit Adalimumab oder Infliximab oder Ustekinumab:

    b 1)    Patienten mit einer Biologika-Vorbehandlung: Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen. 
    b 2)    Patienten ohne eine Biologika-Vorbehandlung: Hinweis auf einen geringen Zusatznutzen.
     
  • Bundesweite Praxisbesonderheit (ab 28.04.2021)
    Ja
    https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/arzneimittel/amnog_praxisbesonderheiten/15060pb20160601.pdf
     
  • Relevante Nebenwirkungen/ empfohlene Maßnahmen
    -    Infektionen der oberen Atemwege
    -    Candidiasis
    -    Neuauftreten oder Exacerbationen CED
    -    Ausschluss von Malignomen der Haut, aktiven Infektionen einschl. Tb
    -    Impfschutz überprüfen (keine Lebendimpfung während der Behandlung)
    -    Zuverlässige Kontrazeption für mindestens 20 Wochen nach der Behandlung
     

5.2.2.13    Tildrakizumab
                 (Ilumetri®)

  • Pharmakologische Wirkweise
    Interleukin 23- Inhibition
     
  • Indikation/ Zulassung
    Behandlung erwachsener Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis, die für eine systemische Therapie in Frage kommen
     
  • First-Line Zulassung
    Ja
     
  • Frühe Nutzenbewertung (02.05.2019)
    https://www.g-ba.de/downloads/39-261-3769/2019-05-02_AM-RL-XII_Tildrakizumab_D-410_BAnz.pdf

    a)    Erwachsene Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis, die im Rahmen einer erstmaligen systemischen Therapie nicht für eine konventionelle Therapie in Frage kommen. Zweckmäßige Vergleichstherapie: - Adalimumab oder Guselkumab oder Ixekizumab oder Secukinumab Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Tildrakizumab gegenüber der zweckmäßigen Ver-gleichstherapie: Ein Zusatznutzen ist nicht belegt (keine Daten vorliegend)

    b)    Erwachsene Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis, die auf eine systemische Therapie unzureichend angesprochen oder diese nicht vertragen haben. Zweckmäßige Vergleichstherapie: - Adalimumab oder Guselkumab oder Infliximab oder Ixekizumab oder Secukinumab oder Ustekinumab.
    Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Tildrakizumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie: 
    Ein Zusatznutzen ist nicht belegt (keine Daten vorliegend)
     
  • Bundesweite Praxisbesonderheit
    Nein
     
  • Relevante Nebenwirkungen/ empfohlene Maßnahmen
    -    Infektionen der oberen Atemwege
    -    Kopfschmerzen
    -    Gastroenteritis, Übelkeit, Diarrhoe
    -    Reaktionen an der Injektionsstelle
    -    Ausschluss von Malignomen der Haut, aktiven Infektionen einschließlich Tuberkulose
    -    Überprüfung des Impfstatus (keine Lebendimpfung)
    -    Sichere Kontrazeption für mindestens 17 Wochen nach Behandlungsende
     

5.2.2.14    Ustekinumab
                 (Stelara®)

  • Pharmakologische Wirkweise
    Interleukin 12/23- Inhibition
     
  • Indikation/ Zulassung
    Behandlung erwachsener Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis indiziert, bei denen andere systemische Therapien einschließlich Ciclosporin, Methotrexat (MTX) oder PUVA (Psoralen und Ultraviolett A-Licht) nicht angesprochen haben, kontraindiziert sind oder nicht vertragen wurden.
    Allein oder in Kombination mit MTX für die Behandlung der aktiven psoriatischen Arthritis bei erwachsenen Patienten, wenn das Ansprechen auf eine vorherige nicht-biologische krankheitsmodifizierende antirheumatische (DMARD-) Therapie unzureichend gewesen ist. Daneben M.Crohn und Colitis ulcerosa (jeweils Zweitlinientherapie)
     
  • First-Line Zulassung
    Nein
     
  • Frühe Nutzenbewertung
    „Bestandsmarkt“, daher keine FNB
     
  • Bundesweite Praxisbesonderheit
    Nein
     
  • Relevante Nebenwirkungen/empfohlene Maßnahmen
    -    Erhöhtes Infektionsrisiko
    -    Übelkeit, Erbrechen, Diarrhoe
    -    Schwindel, Kopfschmerzen
    -    Reaktionen an der Injektionsstelle
    -    Ausschluss von Malignomen der Haut, aktiven Infektionen einschließlich Tuberkulose
    -    Überprüfung des Impfstatus (keine Lebendimpfung)
    -    Sichere Kontrazeption für mindestens 15 Wochen nach Behandlungsende