2. Therapie der CRSwNP mit Biologika

      (sortiert nach Zulassungsdatum)

Aktuell sind nachstehende Biologika in Kombination mit intranasalen Kortikosteroiden für die Behandlung der CRSwNP zugelassen: im Oktober 2019 erfolgte mit Dupilumab die Zulassung des ersten Biologikums, mit Omalizumab im Juli 2020 sowie mit Mepolizumab im November 2021 folgten weitere Vertreter dieser Substanzklasse.
Für Patienten mit schwerer CRSwNP, die mit systemischer Kortikosteroid-Schubtherapie und/oder chirurgischem Eingriff nicht ausreichend kontrolliert werden können, ist zum jetzigen Zeitpunkt die hinreichend sichere Empfehlung für eine Add- on-Therapie mit Dupilumab, Omalizumab oder Mepolizumab abzuleiten.
 

2.1 Dupilumab (Dupixent®)

Der rekombinante, humane, monoklonale IgG4-Antikörper Dupilumab ist spezifisch gegen die an Typ-I- und -II-Rezeptoren vorkommende Interleukin (IL)-4Rα-Untereinheit auf Immunzellen wie B- oder T-Zellen gerichtet und hemmt so die über Interleukin-4 und Interleukin-13 (IL-4 und IL-13) ausgelösten Reaktionskaskaden. Dupilumab (300 mg) ist seit Oktober 2019 als Add-on-Therapie mit intranasalen Kortikosteroiden zur Behandlung von Erwachsenen mit schwerer CRSwNP, die mit systemischen Kortikosteroiden und/oder chirurgischem Eingriff nicht ausreichend kontrolliert werden kann, zugelassen.

  • Frühe Nutzenbewertung
    https://www.g-ba.de/bewertungsverfahren/nutzenbewertung/507/
    Im Rahmen der frühen Nutzenbewertung nach § 35a SGB V hat der GBA am 14.05.2020 für Dupilumab im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie, bestehend aus einer Therapie mit intranasalen Kortikosteroiden (Budesonid oder Mometasonfuroat) bei erwachsenen Patienten mit schwerer CRSwNP, die mit systemischen Kortikosteroiden und/oder chirurgischem Eingriff nicht ausreichend kontrolliert werden kann, einen Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen beschlossen.
     
  • Bundesweite Praxisbesonderheit
    Dupixent® (Wirkstoff: Dupilumab) ist seit dem 01.05.2020 ab dem ersten Behandlungsfall als Praxisbesonderheit von der Prüfungsstelle und dem Gemeinsamen Beschwerdeausschuss (§ 106c SGB V) im Anwendungsgebiet „schwere CRSwNP bei Erwachsenen, die mit systemischen Kortikosteroiden und/oder chirurgischem Eingriff nicht ausreichend kontrolliert werden kann“ mit einem Zusatznutzen laut G-BA-Beschluss vom 14.05.2020 anzuerkennen.

    Die Anforderung an die Verordnung finden sich hier.

    Zur Indikationsstellung einer systemischen Therapie und/ oder der Anerkennung als Praxisbesonderheit beim Einsatz von Dupilumab bei Erwachsenen bedarf es der Vorlage einer ausreichenden Behandlungsdokumentation (siehe hierzu auch Punkt 3. „Dokumentation der Therapie“) beispielsweise einem Auszug der Patientenakte in Form einer Kopie, aus der hervorgeht, dass im Einzelfall die dafür vereinbarten Anforderungen an die Verordnung eingehalten wurden.

    Die Anerkennung als Praxisbesonderheit gilt nicht bei der Anwendung von Dupixent® außerhalb der gesetzlich bestimmten Bedingungen (im Rahmen eines nicht bestimmungsgemäßen Gebrauchs, „off label use“, wozu auch Veränderungen des Therapieintervalls gehören).
     

2.2 Omalizumab (Xolair®)

Omalizumab ist ein gentechnisch hergestellter, humanisierter, monoklonaler Immunglobulin G1-Antikörper, der spezifisch gegen das humane Immunglobulin E gerichtet ist. Durch die Bindung von Omalizumab an IgE wird dessen Bindung an den IgE-Rezeptor auf Mastzellen verhindert und dadurch die Freisetzung allergiefördernder Mediatoren (Histamin und Leukotriene) inhibiert. Omalizumab (75 und 150 mg) ist seit Juli 2020 als Zusatztherapie zu intranasalen Kortikosteroiden (INCS) zur Behandlung von Erwachsenen (ab 18 Jahren) mit schwerer chronischer Rhinosinusitis mit Nasenpolypen (CRSwNP), bei denen durch eine Therapie mit INCS keine ausreichende Krankheitskontrolle erzielt wird, zugelassen.

  • Frühe Nutzenbewertung
    Da Omalizumab vor 2011 zugelassen wurde, wurde kein Verfahren zur frühen Nutzenbewertung durchlaufen.
    Der G-BA sieht sowohl Dupilumab als auch Omalizumab als gleichermaßen zweckmäßige Vergleichstherapien für die Zusatztherapie einer CRSwNP an, siehe Mepolizumab. 
     
  • Bundesweite Praxisbesonderheit
    Da Omalizumab kein Verfahren zur frühen Nutzenbewertung durchlaufen hat (s.o.) fehlt die Grundlage zur Anerkennung als bundesweite Praxisbesonderheit. 
     

2.3 Mepolizumab (Nucala®)

Der monoklonale Antikörper Mepolizumab bindet mit hoher Affinität und Spezifität an Interleukin-5 (IL-5), dadurch wird die Bindung von IL-5 an den Rezeptorkomplex auf eosinophilen Granulozyten verhindert und als Folge deren Anzahl reduziert. Mepolizumab (100 mg) ist seit November 2021 zugelassen als Zusatztherapie zu intranasalen Kortikosteroiden zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit schwerer chronischer Rhinosinusitis mit Nasenpolypen (CRSwNP), die mit systemischen Kortikosteroiden und/oder chirurgischem Eingriff nicht ausreichend kontrolliert werden kann.

  • Frühe Nutzenbewertung
    https://www.g-ba.de/bewertungsverfahren/nutzenbewertung/764/
    Im Rahmen der frühen Nutzenbewertung nach § 35a SGB V sieht der GBA für Mepolizumab im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie, bestehend jetzt aus Dupilumab oder Omalizumab, jeweils in Kombination mit intranasalen Kortikosteroiden (Budesonid oder Mometasonfuroat) bei erwachsenen Patienten mit schwerer CRSwNP, die mit systemischen Kortikosteroiden und/oder chirurgischem Eingriff nicht ausreichend kontrolliert werden kann, einen Zusatznutzen als nicht belegt an. 
    Eine Aussage zur Wirksamkeit oder Wirksamkeitsunterschieden zwischen Mepolizumab und Dupilumab sowie Omalizumab ist damit nicht verbunden.
     
  •  Bundesweite Praxisbesonderheit
    Da zum Zeitpunkt der Bewertung ein Zusatznutzen zur zweckmäßigen Vergleichstherapie (zVT) aus Dupilumab oder Omalizumab, jeweils in Kombination mit intranasalen Kortikosteroiden auf Grund der veränderten zVT nicht belegt werden konnte, ist eine bundesweite Praxisbesonderheit nicht anzuerkennen.