Information der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung

Über das eingeleitete Prüfverfahren werden auch die Krankenkassenverbände - bei Antragstellung durch eine Krankenkasse nur der zuständige Verband - und die Kassenärztliche Vereinigung zeitgleich mit dem betroffenen Arzt informiert. Sie sind am Verfahren beteiligt und ebenfalls berechtigt, Stellung zu nehmen.