Demenzerkrankungen

Die Demenz ist eine neurologische Erkrankung des höheren Lebensalters. Sie stellt sich als Krankheitssyndrom dar, das sich als Folge einer meist chronischen oder fortschreitenden Degeneration des Gehirns ausbildet. Die Leitlinien der Fachgesellschaften unterscheiden sechs verschiedene Demenzformen. Allen Demenzformen gemein sind die klassischen Symptome der Erkrankung: Störungen vieler höherer kortikaler Funktionen, unter anderem der Gedächtnisleistung, des Denkens, des Orientierungsvermögens, der Rechnen-, Sprech- und Lernfähigkeit sowie des Verlusts von Alltagskompetenzen bis hin zur vollständigen Unselbständigkeit.

Diagnose und Indikationsstellung zu medikamentösen Therapie
Voraussetzung der Indikationsstellung zur spezifischen Therapie einer Demenz ist der Ausschluss und ggf. die Therapie krankhafter Zustände, die ebenfalls zu einer dementiellen Symptomatik führen können. Hierbei ist auch zu beachten, dass zahlreichen Arzneimittelgruppen die Demenzsymptomatik verschlimmern können.

Eine Behandlungsindikation besteht grundsätzlich nach bestätigter Diagnosestellung nach ICD10. Die Kernsymptome der Erkrankung müssen dabei seit mindestens 6 Monaten bestehen. Zur Diagnosesicherung und vor der Verordnung von Antidementiva zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung sind psychometrische Leistungstests durchzuführen. weiterlesen

Therapieoptionen
Zur Behandlung von Demenzerkankungen stehen medikamentöse und nicht-medikamentöse Maßnahmen zur Verfügung. Die Behandlung sollte ein multimodales Versorgungskonzept bestehend aus medikamentösen Maßnahmen, nicht-medikamentösen Maßnahmen und Vermittlung sozialer Hilfen, psychosoziale Maßnahmen unter Einbindung und Beratung der betreuenden Familienangehörigen darstellen. weiterlesen

Medikamentöse Therapie
Direkte Vergleichsstudien geben keinen Hinweis auf einen klinisch relevanten Therapievorteil einer der medikamentösen Behandlungsoptionen. Daher müssen bei der Auswahl des einzuleitenden Therapieverfahrens, neben der Zulassung des Arzneimittels, auch die unterschiedlich hohen Therapiekosten zwingend berücksichtigt werden. weiterlesen

Therapiedauer
Nach den Vorgaben der Arzneimittel-Richtlinie sind Antidementiva nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig, wenn der Versuch einer Therapie mit Monopräparaten über 12 Wochen Dauer (bei Cholinesterasehemmern und Memantine über 24 Wochen Dauer) erfolglos geblieben ist. Nur bei Nachweis und Dokumentation des erfolgreichen Therapieversuchs ist eine Weiterverordnung somit zulässig. weiterlesen

Verordnungsfähigkeit
Für Antidementiva bestehen Verordnungseinschränkungen nach der Ziffer 10 der Anlage III der Arzneimittelrichtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses.
In der Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses sind bestimmte verschreibungsfreie Arzneimittel mit Ginkgo-biloba-Extrakte ausnahmsweise zur Behandlung der Demenz zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig. weiterlesen

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