Verordnung von Protonenpumpenhemmern (PPI)

Die stetig ansteigende Zahl der Verordnungen von PPI lässt sich nicht durch eine Zunahme typischer Erkrankungen mit gesicherter Indikation für PPI erklären. Da es sich bei den PPI nicht um nebenwirkungsfreie Arzneimittel handelt, sind die korrekte Diagnosestellung und die kritische Indikation zum Einsatz von PPI - insbesondere die kritische Indikation zur Langzeitverordnung - die Grundlage für eine rationale Pharmakotherapie.

PPI und medikamentöse Schmerztherapie
Bei Verordnung von NSAR ist keine routinemäßige Zusatzverordnung von PPI notwendig. Nur bei erhöhtem gastrointestinalem Risiko (z. B. anamnestisch bekannte Ulzera oder gastrointestinale Blutungen, gleichzeitiger Kortikosteroidtherapie, Helicobacter pylori-Infektion, Alkoholismus) oder Auftreten von Magen-Darm-Symptomen und nicht ausreichendem Ansprechen auf Paracetamol wird eine Kombination von nichtselektiven Cox-Hemmern und PPI als Therapie empfohlen.
Quelle: KBV – Wirkstoff aktuell zu oralen und transdermalen Analgetika bei degenerativen Gelenkerkrankungen (05/2014)

PPI nach Klinikentlassung
Die PPI-Entlassmedikation nach stationärem Aufenthalt sollte hinsichtlich Notwendigkeit und Dosierung hinterfragt werden. So sollten Hinweise auf eine gesicherte Indikation für die PPI-Verordnung aus dem Entlassbrief hervorgehen. Zumeist erfolgt die Gabe von PPI während stationärem Aufenthalt zur Vermeidung von Stressulzera und insbesondere bei Aufenthalten auf der Intensivstation.

PPI in Pflegeheimen
Die hohe Prävalenz einer PPI-Verordnung in Pflegeheimen ist bei mehr als der Hälfte der Bewohner/-innen fehlindiziert respektive überdosiert. Es besteht ambulanter, sektorenübergreifender Handlungsbedarf hinsichtlich einer verantwortungsvollen Indikationsstellung und regelmäßigen Überprüfung der PPI-Verordnung.
Quelle: Arzneiverordnung in der Praxis Band 45 Heft 4 Oktober 2018 - Verordnung von Protonenpumpeninhibitoren in Pflegeheimen: Ergebnisse einer Sekundärdatenanalyse 

PPI und Verordnungsfähigkeit
Es sind verschreibungsfreie PPI verfügbar. Diese sind zugelassen zur Behandlung von Refluxsymptomen (z.B. Sodbrennen, Säurerückfluss) bei Erwachsenen. Für diese Indikationen gilt, dass nach der Arzneimittel-Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses der behandelnde Arzt nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zu Lasten des Versicherten verordnen soll, wenn sie zur Behandlung einer Erkrankung medizinisch notwendig, zweckmäßig und ausreichend sind. In diesen Fällen kann die Verordnung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels unwirtschaftlich sein.

PPI und relevante Nebenwirkungen
Ältere Menschen, die regelmäßig Protonenpumpeninhibitoren (PPI) einnehmen, könnten ein signifikant höheres Risiko haben, eine Demenz zu entwickeln. Daneben steigt die Evidenz für weitere klinisch relevante Nebenwirkungen (UAW) der PPI (z. B. Osteoporose, bakterielle Infektionen (Clostridien-assoziierte Durchfälle), Nierenschädigungen).
Quelle: Arzneiverordnung in der Praxis, Ausgabe 3, 07/2016, Arzneimittel - kritisch betrachtet